Cybermobbing

2. Was tun gegen Cybermobbing - Intervention

Bis Cybermobbing als solches erkannt und als Problem angesprochen wird, ist es ein langer Weg. Besonders Kinder und Jugendliche tun sich schwer, solche Erfahrungen zu thematisieren. Sie haben Angst, als schwach oder "Spaßverderber" vor den Gleichaltrigen zu gelten, wenn sie sich jemandem anvertrauen. Hinweise auf von Cybermobbing Betroffene sind beobachtbare Verhaltensänderungen wie die Abschottung von Gleichaltrigen und der Rückzug aus Freizeitaktivitäten. Damit erhofft der oder die Betroffene, dass es "irgendwie vorbeigeht". Dies ist leider selten der Fall und ein wirklicher Rückzug gelingt nicht, denn das Cybermobbing kann weiter gehen, ohne dass der oder die Betroffene aktiv involviert ist.

Ist der Sachverhalt aber klar, muss gehandelt werden!

Was Sie als pädagogische Fachkraft tun können:
  1. Darüber sprechen!
    Wichtig ist, dass sich die Betroffenen jemandem anvertrauen. Das können die Eltern oder andere erwachsenen Bezugspersonen sein. Es gibt aber auch digitale Anlaufstellen, an die sich die Kinder und Jugendlichen wenden können, z.B. Nummer gegen Kummer e.V. und juuuport e.V.
    Bieten Sie dem/der Betroffenen Unterstützung an und bestärken Sie ihn oder sie darin, dass es gut war, sich Ihnen anzuvertrauen und sich zur Wehr zu setzen.

  2. Fremd- und Selbstgefährung prüfen
    Erfragen Sie bei dem/der Betroffenen Gedanken und Handlungen der Selbst- und Fremdgefährdung und überlegen Sie gemeinsam, was zu tun ist und welche Personen ggf. mit einbezogen werden müssen. Lehnt das Opfer Hilfe ab, ist es Ihre Aufgabe, durch das Aufsuchen des/der Betroffenen einzuschätzen, inwieweit eine Gefährung der Person vorliegt und eine Handlung notwendig ist.
    Beachten Sie, wenn Kindeswohlgefährdung oder ein Notstand ausgeschlossen sind, dass sie als (Schul-)Sozialarbeiter/-in, Psychologe oder Jugendberater nach §203 StGB der Schweigepflicht unterliegen! Sind Sie eine Lehr- oder Betreuungskraft gilt diese uneingeschränkte Form der Schweigepflicht nicht. In diesen Funktionen können Sie die Erziehungsberechtigten und die Schulleitung informieren.
    Als Hilfestellung zur Entscheidung, welche Handlung angemessen ist, hält die Inititative Klicksafe in ihrer Broschüre "Was tun bei (Cyber)Mobbing? Systemische Intervention und Prävention in der Schule" auf Seite 116 ein Entscheidungsbaum bereit:



  3. Einbeziehung weiterer Personen
    Manchmal ist es hilfreich, weitere Personen in den Vertrauenskreis zu holen (z.B. Streitschlichter in der Einrichtung, Kolleg/-innen), die ein Auge auf den/die Betroffene/n haben und diese/n motivieren, sich Hilfe zu holen. Die Wahl der Personen sollte aber gut überlegt sein und nur dann in Betracht bezogen werden, wenn die Schweigepflicht nicht greift. 

Was Betroffene tun können:

  1. Aufforderung durch das Opfer und Abmahnung
    Der erste Schritt, der auch in der analogen Welt genutzt werden sollte, um zwischenmenschliche Konflikte zu lösen, ist die Aufforderung an den/die Täter/-innen, das gezeigte Verhalten zu unterlassen, ggf. veröffentlichte Inhalten wieder zu löschen. Wichtig ist hierbei, eine Frist zu setzen.

  2. Offline gehen!
    Geht der Bully nicht auf die Forderungen ein, ist wichtig, dass das betroffene Kind oder der Jugendliche die Kommunikation mit dem Bully abbricht, um nicht mehr Leid zu erfahren. Nachfragen bei dieser Person, warum er oder sie so gemein ist oder so gemeinsame Sachen tut, werden nicht zielführend sein. Im Gegenteil, sie können die Situation noch verschlimmern. Die richtige Reaktion ist, die Kommunikation einzustellen und keine Antwort auf irgendeine Form der digitalen Attacken zu geben.

  3. Blockieren, Melden, Ändern!
    Erfolgen die digitalen Attacken über Social Media Dienste, kann man zunächst einmal den Angreifer blockieren und in einem zweiten Schritt den Betreiber der Plattform informieren. Egal ob Youtube, Facebook, Instagram oder SnapChat. Jeder Social Media Dienst hat eine Meldefunktion. Das Opfer sollte den Betreiber auffordern, den Account des Bullys sperren und ggf. verleumdende Inhalte, die den/die Betroffene/n abbilden, löschen zu lassen. In einem Fall von Profilklau sollten sofort alle Passwörter und Zugänge zu sämtlichen genutzten Onlinediensten geändert werden.

  4. Beweise sammeln!
    Um die Attacken zu beweisen sollten die Aktivitäten, so schmerzlich sie auch sind, dokumentiert werden. Dies kann man an allen digitalen Geräten ganz leicht über die Funktion der Bildschirmaufnahme (engl. Screenshot) machen. Solche Beweismittel helfen im Falle auch der Polizei.

    • Screenshot beim Smartphone mit Androidsystem
      Powerbutton + Leiser-Taste der Lautstärke-Regelung gleichzeitig drücken und so lange gedrückt halten, bis ein Aufnahmegeräusch ertönt oder auf den Bildschirm eine Animation erscheint, die eine Aufnahme signalisiert.
    • Screenshot beim iPhone und iPad
      Powerbutton + Hometaste gedrückt halten, bis sich der Bildschirm kurz aufhellt.
      Beim iPhone X gib es allerdings keine Home-Taste mehr, hier wird stattdessen die Power-Taste und die Lauter-Taste gedrückt
    • Screenshot beim Windows Phone
      Powerbutton + Lauter-Taste an der Lautstärkeregelung
    • Screenshot am PC
      "Druck"-Taste drücken. Es wird keine Aktion am PC zu sehen sein. Textdokument öffnen und "einfügen" drücken: Das Bildschirmfoto wird aus dem Zwischenspeicher eingefügt.
      Es gibt bei den Windowsbetriebssystemen das "Snipping Tool". Damit kann man Bereiche des Bildschirms gezielt "fotografieren".
  5. Anzeige erstatten!
    Cybermobbing ist an sich keine eigene Straftat. Es beinhaltet aber Handlungen, die gegen das Gesetz verstoßen, wie z.B. Beleidigung, Bedrohung, Üble Nachrede, Stalking oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Um den Strafbestand aufzunehmen und zu verfolgen sind die Beweise sehr wichtig.