Datenschutz

1. Definitionen

1.2. Personenbezogene Daten

Im Bundesdatenschutzgesetz Deutschland liest man unter §3 (1) den Begriff  "personenbezogene Daten". Darunter zählen alle Daten, die einen Rückschluss auf eine oder mehrere Personen zulassen. Das müssen nicht immer eindeutige Daten, wie z.B. der Name oder die Adresse sein. Es reicht, wenn sich aus den Daten bzw. der Interpretationen dieser unter Hinzuziehung weiterer Daten, ein Bezug zu einer Person herstellen lässt.

Beispiel für personenbezogene Daten sind:

  • Name
  • Adresse
  • E-Mail Adresse
  • Webadresse
  • IP-Adresse
  • Personalausweisnummer
  • Angaben wie Größe, Gewicht, Haar- und Augenfarbe, Hobbys, Interessen usw.

Daneben gibt es laut §3, Absatz 9 Bundesdatenschutzgesetz besondere Arten personenbezogener Daten. Darunter zählt man Angaben über

  • rassische und ethnische Herkunft
  • politische Meinungen
  • religiöse oder philosophische Überzeugungen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Gesundheit
  • Sexualleben
All diese Angaben sollen mit den Regelungen des Bundesdatenschutz-, des Telemedien- sowie Telekommunikationsgesetzes den Einzelnen davor schützen, "dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird." (§1, Abs. 1 BDSG)

Doch spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden im Jahr 2013 ist klar, dass Nutzerdaten im großen Stil gesammelt, gespeichert und ausgewertet werden. Dem zu Grunde liegen die verschiedensten Absichten. Wollen Unternehmen den Service für die Nutzerinnen und Nutzer optimieren, um höhere Erträge zu generieren, nutzt der Staat die Überwachungsdaten, um vor Terror und Gewalt zu schützen. Wieder andere ziehen aus den vorliegenden Daten Rückschlüsse über die Meinung und Interessen von Menschen und spielen gezielt politische Inhalte zu, um z.B. Wählerinnen und Wähler zu generieren.