Datenschutz

2. Big Data

2.3. Datenschutz in Zeiten von Big Data

Das Bundesdatenschutzgesetz ist dazu da, die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten in der Form zu regeln, dass der Mensch in seinem Persönlichkeitsrecht nicht beeinträchtigt wird. Das heißt, diese dürfen nur in dem rechtlich erlaubten Rahmen genutzt werden oder wenn der/die Betroffene einwilligt.

Der Passus der Einwilligung kommt insbesondere bei der Nutzung digitaler Dienste zum Tragen. Sobald Sie einen Dienst auf Ihrem Smartphone oder PC installieren oder sich ein Smart Home Gerät ins Haus holen, gehen Sie einen Nutzungsvertrag ein, in dem Sie einwilligen, dass Ihre personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Begründet wird dies damit, dass der Dienst kontinuierlich und entlang Ihrer Bedürfnisse entwickelt wird und dass das Unternehmen Ihnen den besten Service bieten möchte. Problematisch wird es an der Stelle, an der Mikrophone oder Kameras, die am Gerät installiert sind, die Umgebung scannen und dabei Daten sammeln, die nicht unbeding zum Vertragsverhältnis gehören.

Ihre Möglichkeiten als Nutzerin oder Nutzer sind beschränkt. Sie müssen während der Vertragsabwicklung (z.B. dem Herunterladen einer App oder der Inbetriebnahme eines vernetzten Gerätes) aktiv der Nutzung und Verarbeitung Ihrer Daten zustimmen. In den meisten Fällen, vor allem bei der Installation von Apps, heißt dies: entweder man stimmt dem Gesamtpaket zu oder man kann die App gar nicht oder nur teilweise nutzen. Wenn Sie die digitale Anwendung nutzen, muss es Ihnen möglich sein, dies jederzeit widerrufen zu können. Darüber hinaus können Sie nach § 34, Abs. 1 BDSG Auskunft verlangen über

  • die zu Ihrer Person gespeicherten Daten
  • an wen die Daten weitergegeben werden
  • den Zweck der Speicherung.

Die am 25.05.2018 in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung erweitert in Art. 15 DSGVO Ihr Auskunftsrecht auf

  • die geplante Dauer der Speicherung
  • Herkunft der Daten (wenn Sie nicht von der Person selbst kommen).

Darüber hinaus haben Sie mit der neuen Rechtssprechung die Möglichkeit, Ihre Daten löschen und/oder berichtigen zu lassen.