Softwarelizenzen
Software als Teil geistigen Eigentums
Software und Computerprogramme sind, wie in der Lektion "Urheberrecht" bereits benannt, Werke geistigen Eigentums. Das war nicht immer so. Erst 1993 wurde der Urheberrechtsschutz auf den Computer- und Softwarebereich ausgeweitet. Das Thema ist sehr komplex. Lassen Sie uns versuchen den Bereich in den Fokus zu nehmen, der Sie als Softwarenutzende betrifft.
Im Kontext von geistigem Eigentum und Nutzungsmöglichkeiten unterscheidet man zwei Haupttypen von Software:
Im Kontext von geistigem Eigentum und Nutzungsmöglichkeiten unterscheidet man zwei Haupttypen von Software:
- Proprietäre Software
- Open Source Software
